Die örtliche Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte ist eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung von Fahrzeugen, Personen und Gegenständen auf der Fahrbahn. Sie besitzt somit Sicherheitsrelevanz im Straßenverkehr. Während sich das Auge in einem gewissen Umfang an veränderte mittlere Leuchtdichten anpassen kann, entstehen aus der Sicht des Kraftfahrers als Folge ungenügender Leuchtdichtegleichmäßigkeit Tarnzonen, die jedoch nicht als solche wahrgenommen werden. Diese bilden Gefahrenquellen für Kraftfahrer und Fußgänger.
— Tarnzonen
Tarnzonen sind ungenügend beleuchtete Bereiche der Fahrbahn, vor deren Hintergrund Personen und Hindernisse aufgrund zu geringer Kontraste nicht wahrgenommen werden können. Sie entstehen auch durch Abschalten einzelner Lichtpunkte. Das Unfallrisiko erhöht sich, da der Kraftfahrer im sicheren Vertrauen auf seine Sehleistung auf beleuchteten Straßen in diese Tarnzonen fährt und die Hindernisse nicht rechtzeitig erkennt. Für die vor dem Kraftfahrer liegende Fahrspur gelten daher besondere Anforderungen an die gleichmäßige Verteilung der Leuchtdichte.
Die Abschaltung von einzelnen Lichtpunkten zur Senkung des Energieverbrauchs wird nicht befürwortet. Eine Abschaltung erhöht nicht die systembezogene Energieeffizienz, sondern führt nur zur Verbrauchssenkung und in der Regel zur deutlichen Verschlechterung der Beleuchtungssituation. Die Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte wird durch die folgenden zwei Größen beschrieben:
— Längsgleichmäßigkeit
Die Längsgleichmäßigkeit Ul bezieht sich auf die Mitte des Fahrstreifens, auf die sich die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers im Wesentlichen konzentriert. Sie wird durch das Verhältnis der minimalen Leuchtdichte Ll, min zur maximalen Leuchtdichte Ll, max auf dieser Linie beschrieben: Ul = Ll, min / Ll,max. Typische Werte liegen zwischen 0,4 ... 0,7.
— Gesamtgleichmäßigkeit
Die Gesamtgleichmäßigkeit U0 wird beschrieben durch das Verhältnis von minimaler Leuchtdichte Lmin zu mittlerer Leuchtdichte Lm. U0 = Lmin/ Lm gilt für die gesamte Bewertungsfläche. Ein typischer Wert ist 0,4. Eine unzureichende Gesamtgleichmäßigkeit kennzeichnet Tarnzonen – vornehmlich am Fahrbahnrand. Dadurch wird das rechtzeitige Erkennen z. B. von Fußgängern, die spontan auf die Fahrbahn treten, erschwert oder gar unmöglich gemacht.